Kommt es im Urlaub zu Verletzungen oder Erkrankungen, ist eine ärztliche Konsultation oft unvermeidlich. Sorgsam sollte man jedoch auswählen, bei wem man sich in Behandlung begibt – und das nicht nur aus medizinischen Gründen. Denn einige Versorger nutzen die Not betroffener Touristen zur Abzocke. So mehren sich etwa Berichte, wonach in ägyptischen Reisehochburgen mitunter das 20- bis 30-Fache der Honorare verlangt wird, die hierzulande üblich sind. Besonders unangenehm fallen dabei Hotelärzte und -kliniken auf. Es kommt auch vor, dass Hotelpersonal Provision für die Empfehlung an bestimmte Mediziner erhält, weshalb solche Tipps nicht immer zuverlässig sind.
Der ohnehin dringend zu empfehlende Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung schützt die überteuert behandelten Patienten nur bedingt: Erstattet werden nur die ortsüblichen Kosten. Den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Sie sollten daher wenn möglich Vertragsärzte und -kliniken des Versicherers in Anspruch nehmen. Zudem ist es sinnvoll, die Leistungen und Preise vor einer Behandlung schriftlich zu fixieren.
Aktuelle News
Mit rund 5,7 Milliarden Euro fielen die versicherten Schäden durch Naturgefahren im vergangenen Jahr ähnlich hoch aus wie im Vorjahr, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV
kürzlich mitteilte. Der Anteil von Stürmen war zwar geringer, dafür schlugen aber Starkregen und Überschwemmungen mit 2,6 Milliarden Euro ungewöhnlich massiv zu Buche – der langjährige Durchschnitt liegt eine Milliarde darunter. Besonders betroffen waren Baden-Württemberg und Bayern. Relativ verschont blieben hingegen, neben den drei Stadtstaaten, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Der Löwenanteil der Schäden entfiel mit 4,4 Milliarden Euro auf die Sachversicherung, die private Gebäude und Hausrat ebenso abdeckt wie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die verbleibenden 1,3 Milliarden Euro wurden für Schäden an Kfz geleistet.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen warnt angesichts des langjährigen Negativtrends vor weiterhin wachsenden Schäden durch Naturgefahren: „Die Folgen des Klimawandels werden auch bei uns immer spürbarer.“
Wenig Streit um Hinterbliebenengeld
18.03.2025
Die deutschen Versicherer ziehen ein positives Fazit des vor acht Jahren eingeführten Hinterbliebenengeldes. Es steht Menschen zu, die zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall enge Angehörige verloren haben. Vor der Neuregelung mussten sie einen sogenannten „Schockschaden“ geltend machen, eine durch den Verlust bedingte psychische Extrembelastung mit Krankheitswert. Seit 2017 schreibt Paragraf 844 Absatz 3 BGB vor, dass sie grundsätzlich für „das zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld“ vom Verursacher des Todesfalls bzw. von seiner Haftpflichtversicherung erhalten.
Mit der Reform verbundene Befürchtungen, es könne zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten über die Entschädigungshöhe kommen, haben sich nicht bewahrheitet – solche Fälle seien „sehr selten“, teilte der Versicherer-Gesamtverband kürzlich mit. Stattdessen komme es fast immer zu einer Einigung. Die dabei festgelegten Summen bewegen sich zwischen 1.000 und 15.000 Euro, je
nach Verwandtschaftsgrad. Im Durchschnitt werden rund 10.000 Euro als Hinterbliebenengeld gezahlt.
Geld zurück vom unseriösen „Finanzcoach“?
06.03.2025
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Lebensversicherer legen eine Schippe drauf
07.02.2025
Gute Nachrichten für Kunden mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen: Gemäß vorläufigen
Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer
seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht. Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung
(um einen halben Prozentpunkt) absenken. In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent
Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent. Grundlage der Analyse sind die
Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte.
Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die
Lebensversicherungskunden jährlich erhalten. Das Plus wird dem Vertragsguthaben
unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei. Am Ende der
Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu. Die Höhe der
Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom
allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können
die Versicherten profitieren.
Wer die Massenmedien verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass Elektroautos leichter
und häufiger Feuer fangen als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Das liegt jedoch einfach an der
häufigeren Berichterstattung über solche Ereignisse. Tatsächlich geben die Schadensstatistiken
der Versicherer keine höhere Brandgefahr von E-Autos her.
2023 verzeichneten die Kaskoversicherer 14.200 Autobrände, die einen Gesamtschaden von rund
100 Millionen Euro verursachten, also etwa 7.100 Euro pro Fall. Der Anteil der Elektrofahrzeuge
daran ist ungefähr so hoch wie ihr Anteil an allen versicherten Fahrzeugen.
Dass E-Auto-Brände in den Medien dennoch überrepräsentiert sind, dürfte in erster Linie auf das
besondere Brandgeschehen zurückzuführen sein, das bei einer Beteiligung der Antriebsbatterie
auftritt. Bei einem sogenannten Thermal Runaway können sich Zellen überhitzen und schließlich
in Flammen aufgehen, die dann schwierig zu löschen sind und enorme Rauchmengen
hervorbringen. Mitunter müssen die Fahrzeuge in Löschwasser getaucht werden, um die Batterie
abzukühlen.
Rund 95 Millionen Euro mussten die Versicherer hierzulande 2023 für Schäden infolge von
Geldautomatensprengungen aufwenden. Lediglich 20 Millionen davon entfallen auf den Ersatz
des gestohlenen Bargeldes, den Löwenanteil machen Gebäude-, Technik- und weitere
Kollateralschäden der Explosionen aus. 461 Mal schlugen die meist professionell organisierten
Täter zu, an das Geld gelangten sie in 276 Fällen.
Die Zahlen liegen zwar unterhalb derer aus dem Vorjahr (496 Fälle mit 110 Millionen Euro
Gesamtschaden), als erstmals systematisch eine Gesamtauswertung vorgenommen wurde.
Dennoch sind sie nach einhelliger Meinung aller beteiligten Stellen zu hoch, weshalb die
Versicherer „Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten“ zum kostenlosen Download anbieten.
Die Präventionshilfe gehört zu den Maßnahmen, die der „Runde Tisch Geldautomatensprengung“
ins Leben gerufen hat. Dieser von Bundesinnenministerin Nancy Faeser 2022 begründeten
Initiative gehören neben der Versicherungswirtschaft die Polizei und die Kreditwirtschaft an.
Für den jüngsten Ausgabenanstieg der Kfz-Versicherer, die auch 2024 mit einem Defizit
abschließen werden, sorgen im Wesentlichen die galoppierenden Ersatzteil- und Werkstattpreise.
Im Schatten dieser Entwicklung sind indes weitere Kostentreiber am Werke.
Zum einen erreichten die Marderschäden 2023 mit 128 Millionen Euro einen neuen Rekordwert,
der ganze 23 Prozent über dem bisherigen aus dem Vorjahr lag. Vor zehn Jahren betrug die
Gesamtsumme weniger als die Hälfte, obwohl die Schadenhäufigkeit – also die Fälle pro 1.000
versicherte Fahrzeuge – ähnlich hoch war wie heute. Eine ähnliche absolute Größenordnung
verzeichneten die Kfz-Versicherer zum anderen beim Autoteilediebstahl, der (versicherte)
Schäden von 124 Millionen Euro und damit 9 Prozent mehr als 2022 verursachte. Das Niveau
liegt unter dem Mitte der 2010er-Jahre gesehenen, steigt aber nach einem „Corona-Knick“ seit
2020 wieder an.
Werden fest mit dem Auto verbundene Teile entwendet, springt die Kaskoversicherung ein.
Wertgegenstände wie Smartphones sind indes nicht abgedeckt und sollten daher nie
unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden. Auch bei Marderschäden greift die Kaskoversicherung;
zu unterscheiden ist hier zwischen Tarifen, die nur direkt vom Tier verursachte Schäden
ausgleichen, und solchen, die auch Folgeschäden umfassen.
Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.